Dienstag, 3. November 2015

Putschversuch in Berlin?

In der deutschen Geschichte muss man lange zurück blicken um die fatalen Folgen elementarer Verstöße gegen das deutsche Grundgesetz zu identifizieren - bzw. gegen die ehemalige Reichsverfassung. Die letzten Verstöße ähnlicher Dimension wie in der gegenwärtig inzenierten und gewollten Flüchtlingskrise findet man im dritten Reich. Im Grunde kann man inzwischen auch schon fast von einem Staatstreich sprechen. Dies gilt auch im Hinblick auf das geplante Freihandelsabkommen TTIP/CETA, bei dem Konzerne zukünftig über den Souverän bestimmen sollen.

Nun ist es Angela Merkel, Gabriel und ihr gesamtes Kabinett, aber auch das Parlament, welches das Grundgesetz in Deutschland offenbar nicht mehr kennt oder kennen will. Die "Bundesregierung" verstößt massiv gegen geltende Rechtsnormen. Selbst die Einrichtung von Transizonen an der Grenze ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Denn würde man das Grundgesetz anwenden, dann wäre bereits der Zutritt zu deutschen Staatsgebiet über sichere Drittstaaten ein direkter Rückweisungsgrund. Transitzonen sind bei Anwendung des Grundgesetzes gar nicht erforderlich. 

Doch das Grundgesetz wird in Deutschland von der gesamten Regierung und auch nicht vom Parlament mehr geschützt. Andernfalls gäbe es die fatalen Entwicklungen in der Flüchtlingskrise derzeit nicht. Ein Rechtsbruch reiht sich an den nächsten - und das in einer Art und Weise, die man geradezu als unverfroren bezeichnen muss.

Bei genauerer Betrachtung der Entwicklung kommt man nicht umhin zunehmend den Eindruck zu gewinnen, dass die "Bundesregierung" derzeit einen Staatsstrich unter dem Tarnmantel vermeintlicher Nächstenliebe  - außerhalb rechtsstaatlicher Normen - gerade vollzieht. Das Grundgesetz legitimiert die gegenwärtige Einwanderungspolitik in keinster Weise. Damit hat jeder Deutsche die Pflicht alles zu unternehmen, dass unser Grundgesetz wieder Gültigkeit erlangt. Parteiaustritte wie jener vom "Silberjungen" Thorsten Schulte, reichen da nicht aus, und sind allenfalls ein erster Schritt zum Widerstand gemäss Art, 20 GG (4) .


Das Grundgesetz verpflichtet ausnahmslos jeden Deutschen Widerstand zu leisten gegen jene, die diese Ordnung zu beseitigen versuchen. Zitat:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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