Samstag, 1. April 2017

EU Komission plant europaweites Handyverbot für unter 18-Jährige....

Nach dem bereits Alkohol seit Jahren an Personen unter 18 Jahren in Deutschland nicht mehr abgegeben werden darf, plant laut informierten Kreisen aus Brüssel, die EU-Komission nun ein europaweites Handyverbot für unter 18-jährige Personen. Demnach soll ab 1.1.2018 die Nutzung von Handy und IPADS für Jugendliche unter 18 Jahren vollständig verboten werden. Die EU-Komission hat diesen Beschluss gefasst um dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand der letzten Jahre Rechnung zu tragen, nachdem vermehrt Berichte und wissenschaftliche Arbeiten nachweisen konnten, das GSM-Strahlung von Handys nicht nur das Sozialverhalten der meist jugendlichen Nutzer nachhaltig negativ beeinflusst, sondern das durch Handys verursachte Todesfälle bei Jugendlichen unter 18 Jahren gehäuft auftreten.

Insbesondere die alamierende Zunahme von bösartigen, wie auch gutartigen Hirntumoren, allem voran von Astrozytomen und dem besonders bösartigen Glioblastomen in der Population wurde von den Komissaren in Brüssel als Hauptgrund für das geplante Verbot der Handynutzung für unter 18 Jährige genannt. 

Die EU-Komission plant nun in einer ersten Phase eine entsprechende europaweite Aufklärung der Bevölkerung deren Kosten mit etwa 250 Millionen Euro veranschlagt werden. In dieser Vorlaufphase bis zum 31.12.2017 soll die Nutzung von Handy durch Jugendliche unter 18 Jahren noch nicht unter Strafe gestellt werden, aber öffentlich geächtet und erfasst werden. Laut den Plänen der EU-Komission soll dann ab 1.1.2018 ein generelles Nutzungsverbot in allen 23 EU-Staaten umgesetzt werden. Zuwiderhandlungen gegen dieses Nutzungsverbot sollen unter Strafe gestellt werden. Dabei wird nach den Plänen der Komission den Telefonkonzernen eine besondere Pflicht zu Prüfung der Voraussetzung zur Nutzung von Handys bei Jugendlichen auferlegt. Die Strafen sollen sich für die Telekommunikationskonzerne auf 50 000 Euro je Nutzer unter 18 Jahren belaufen, sofern die Aufsichtsbehörden Verstöße gegen die neue Regelung feststellen. 

Jugendliche unter 18 Jahren, die trotz Nutzungsverbot ab dem 1.1.2018 Handys nutzen müssen damit rechnen, so die Pläne der EU, dass die Handys durch die Ordnungsbehörden der einzelnen Länder ersatzlos eingezogen und vernichtet werden. Dies gilt auch, wenn das Handy nur am Körper der betreffenden Person mitgeführt wird und bei Kontrollen nicht aktiv genutzt wurde. Die EU-Komissioniäre verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass auch ein eingeschaltetes Handy gesundheitsschädliche Strahlungsschäden verursacht. 

Das Bundesamt für Strahlenschutz unterstützt die Pläne der EU-Kommission und plädiert mit Blick auf die neurobiologischen Reifungsprozesse des Gehirns von Jugendlichen in der Adoleszens das Handyverbot auf die Altersgruppe der bis zu 21-Jährigen auszudehnen. Die Pläne der EU-Komission zum europaweiten Nutzungsverbot für Personengruppen von unter 18 Jahren müssen innerhalb von 6 Monaten in den jeweiligen Ländern in nationales Recht umgewandelt werden. Entsprechende Bescheide sind heute, so die Quellen, an die zuständigen Regierungen versendet worden. Eine Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt zu den neuen Plänen eines europaweiten Handyverbotes für Jugendliche war hingegen nicht zu bekommen.

Die Pläne der EU-Komission sehen lediglich für unternehmerisch tätige Jugendliche mit eigenem Gewerbebetrieb und mindestens 3 Angestellten, sowie für Minderjährige aus Nicht-EU-Staaten eine Ausnahmeregelung vor. Im letzteren Fall vertreten die Komissare die Ansicht, dass im Hinblick auf den erwünschten Familienachzug bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), das Sozialwohl im Hinblick auf die Integration der gesamten Familie, der in aller Regel nicht die Sprache des Gastlandes sprechenden Migranten höher zu werten ist, als die Schäden durch Handystrahlung. Kritiker dieser Ausnahmeregelung fürchten durch das einseitige Verbot für heimische Jugendliche ein vermehrtes Auftreten von Straftaten und Gewaltverbrechen, da Handys, so die Kritiker, gerne von Personen mit Migrationshintergrund genutzt werden um zahlreiche Hilfe aus Familienkreisen zu organisieren. Die Gewerkschaft der Polizei bemängelt daher ebenfalls die geplante Ausnahmeregelung - hat aber wenig Hoffnung das diese noch gekippt wird. Daher plant die Bundespolizei, wie es heisst den Ausbau seiner Einsatzkräfte, da man mit vermehrten Übergriffen auf die Bevölkerung rechnet, wie es in einem internen Papier der Bundesregierung heisst.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es nicht um fake news, sondern um einen wissenschaftlich gut fundierten Aprilscherz....

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